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Berufsunfähigkeitsversicherung

Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Jeder fünfte wird in seinem Leben berufsunfähig, besitzt jedoch nicht die entsprechende Absicherung.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit hat der Geschädigte nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn er aufgrund seiner Behinderung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Bei einer guten Versicherung für Berufsunfähigkeit wird bereits gezahlt, wenn der Versicherte durch einen Arzt nachgewiesen hat, das er körperlich nicht mehr in der Lage ist, seinen erlernten Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuführen.

Beachten Sie bei jeder Versicherung (vor Vertragsabschluß) die jeweilig zutreffenden Bedingungen, sonst stehen Sie im Ernstfall mit einem nicht ausreichendem Versicherungsschutz da.
Diese Form von Versicherung können Sie separat oder als Zusatzversicherung zu Ihrer Lebens- und Rentenversicherung hinzu versichern.

Die Versicherungsbeiträge und Vertragsbedingungen sind z.B. abhängig von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand oder auch Ihrer eventuellen Karenzzeit.
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